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Die Uranium Energy Corp berichtet über den positiven Abschluss einer vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung [Preliminary Economic Assessment (PEA)] zum Anderson-Projekt in Arizona
DGAP-News: Uranium Energy Corp. / Schlagwort(e): Sonstiges
Die Uranium Energy Corp berichtet über den positiven Abschluss einer
vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung [Preliminary Economic
Assessment (PEA)] zum Anderson-Projekt in Arizona
16.09.2014 / 17:30
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Die Uranium Energy Corp berichtet über den positiven Abschluss einer
vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung [Preliminary Economic Assessment
(PEA)] zum Anderson-Projekt in Arizona
- Anhand der vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung werden ein interner
Zinsfuß [(Internal Rate of Return ("IRR")] des Projekts vor Steuern in
einer Höhe von 63 % und ein Nettobarwert [Net Present Value ("NPV")]
von 142,2 Mio. $ bei einem Diskontsatz von 10 %, mit einem internen
Zinsfuß nach Steuern von 50 % sowie einem Nettobarwert von 101,1 Mio. $
basierend auf einem Uranpreis von 65 $ pro Pfund deutlich.
- Die durchschnittliche Produktion beläuft sich auf über eine Million
Pfund pro Jahr bei einer Gesamtproduktion von 16 Millionen Pfund Uran
im Laufe eines 14-jährigen Minenlebens.
- Die Investitionsausgaben (CAPEX) für das Projekt betragen Schätzungen
zufolge etwa 8 Mio. $ an Vorproduktionskosten sowie 43,9 Mio. $ an
Startkapital.
- Die direkten Betriebskosten im Laufe der durchschnittlichen Lebensdauer
einer Mine belaufen sich auf 30,68 $ pro enthaltenem Pfund U3O8.
- Anhand metallurgischer Tests ließ sich demonstrieren, dass sich Uran
mithilfe konventioneller sogen. Haufenlaugungsverfahren gewinnen lässt.
- Die Urangewinnung mit Hilfe von Haufenlaugungsverfahren würde eine
Produktion in der Form uranhaltigen Harzes möglich machen, das dann
wiederum zur Mühle White Mesa Mill in der Nähe von Blanding in Utah
befördert werden würde.
Corpus Christi, TX, 16. September 2014 - Die Uranium Energy Corp. (NYSE
MKT: UEC, das "Unternehmen" bzw. "UEC") freut sich, bekannt geben zu
können, dass dem Unternehmen nun die Ergebnisse einer sog. vorläufigen
wirtschaftlichen Beurteilung [Preliminary Economic Assessment ("PEA")]
vorliegen, welche nach Maßgabe des nationalen Instruments 43-101 ("NI
43-101") für das Anderson-Projekt (das "Projekt") durchgeführt worden ist.
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorläufigen wirtschaftlichen
Beurteilung umfasst das Projekt 9.852 Acre (39,9 Quadratkilometer) und
setzt sich aus 459 aneinander angrenzenden, nicht patentierten Jodabbau-
und Seifenerz-Grubenfeldern sowie zwei Parzellen im US-Bundesstaat Arizona
zusammen. Das Projekt liegt im westlichen Teil des Yavapai County, rund 75
Meilen (121 Kilometer) nordwestlich von Phoenix.
Urheber der für das Projekt abgeschlossenen vorläufigen wirtschaftlichen
Beurteilung waren die folgenden Personen: Douglas L. Beahm, P.E., P.G.
Chefingenieur bei der BRS Inc., Terence P. (Terry) McNulty, P.E., PhD. Sc.,
von der T. P. McNulty and Associates Inc., Bruce Davis, FAusIMM, von der BD
Resource Consulting Inc. sowie Robert Sim, P.G., von der SIM Geological
Inc. Zweck der vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung war es, eine
unabhängige Analyse der potentiellen wirtschaftlichen Rentabilität der
Bodenschatzvorkommen* des Projekts vorzunehmen.
Präsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied Amir Adnani dazu: "Neben
unserem kostengünstigen ISR-Unternehmen in Texas ist das Anderson-Projekt
ein weiteres Beispiel für das umfassende Portfolio an Projekten, die für
die Gesellschafter bei höheren Uranpreisen mit einem beträchtlichen
Mehrwert einhergehen wird. Seit der Übernahme des Anderson-Projekts im
September 2011 haben wir eine bedeutende Mineralressource gemäß dem NI
43-101 ausmachen können und konnten nun eine vorläufige wirtschaftliche
Beurteilung abschließen, die einen wichtigen Meilenstein in Richtung
unserer kommerziellen Entwicklung darstellt. Wir blicken schon gespannt auf
stete Weiterentwicklungen bei Anderson und sind zuversichtlich, dass sich
im Rahmen weiterer Studien, einschließlich einer Untersuchung über die
Gewinnung von Vanadium als einem entscheidenden Nebenprodukt, die
Wirtschaftlichkeit des Projekts weiter steigern lassen wird."
Zur Wirtschaftlichkeit des Projekts
Die vorläufige wirtschaftliche Beurteilung betrifft einen vierjährigen
Vorproduktionszeitraum inklusive Entwicklungsbohrungen, Minen- und
Haldenplanung sowie entsprechende Genehmigungen. Die Vorproduktionsausgaben
belaufen sich Schätzungen zufolge auf 8 Millionen US-Dollar. Das
Startkapital für die Bergbauausrüstung für den Tagebau, Anlagen für die
Mineralienverarbeitung, die Vorbereitung des Standorts, Zugang,
Infrastruktur, Gebäude sowie die anfängliche
Haufenlaugungsplattenkonstruktion macht insgesamt rund 43,9 Millionen
US-Dollar aus. In den Jahren vier bis einschließlich acht des Minenbetriebs
müsste dann noch zusätzliches Kapital für Geräte aufgewendet werden, die
beim Abbau an steilen Böschungen im Untertagebau zum Einsatz kommen,
welches sich auf insgesamt 87,6 Millionen US-Dollar beläuft. Das für die
gesamte Minenlebensdauer unter Berücksichtigung etwaiger Eventualitäten,
Ersatzkapital und zusätzlichen Haufenlaugungsplatten aufzuwendende Kapital
wird mit 139,2 Millionen US-Dollar beziffert.
Die voraussichtliche Minenlebensdauer beläuft sich auf 14 Jahre, wobei
davon ausgegangen wird, dass sich während dieses Zeitraums mit der Mine
geschätzte 16 Millionen Pfund Uran bei einem durchschnittlichen jährlichen
Satz werden produzieren lassen, der geringfügig über einer Million Pfund
pro Jahr liegen wird.
Anhand der vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung wird eine positive
Kapitalrendite mit einem internen Zinsfuß (IRR) zwischen 53 % und 63 %
deutlich, wobei die Uranpreise in einer Sparte zwischen 60 $ und 65 $ pro
Pfund anzusiedeln sein werden. Der Nettobarwert (NPV) bei einem Diskontsatz
von 10 % liegt zwischen 109,9 Millionen US-Dollar und 142,2 Millionen
US-Dollar vor Ertragsteuern. Einschließlich der Ertragsteuern für den
US-Bundesstaat Arizona und der US-Bundesertragsteuer wird der interne
Zinsfuß zwischen 42 % und 50 % bei Uranpreisen in einer Größenordnung
zwischen 60 $ und 65 $ pro Pfund liegen. Der Nettobarwert bei einem
Diskontsatz von 10 % liegt zwischen 76,4 Millionen US-Dollar und 101
Millionen US-Dollar nach Ertragsteuern.
Vor Ertragsteuern
^
bei 60 $/Pfund bei 65 $/Pfund
NPV bei einem Diskontsatz von 131,7 Millionen US- 170,7 Millionen US-
8 % Dollar Dollar
NPV bei einem Diskontsatz von 109,0 Millionen US- 142,2 Millionen US-
10% Dollar Dollar
NPV bei einem Diskontsatz von 90,7 Millionen US- 119,0 Millionen US-
12% Dollar Dollar
Interner Zinsfuß 53 % 63 %
°
Nach Ertragsteuern für den US-Bundesstaat Arizona und der
US-Bundesertragsteuer
^
bei 60 $/Pfund bei 65 $/Pfund
NPV bei einem Diskontsatz von 93,6 Millionen US- 122,8 Millionen US-
8 % Dollar Dollar
NPV bei einem Diskontsatz von 76,4 Millionen US- 101,1 Millionen US-
10% Dollar Dollar
NPV bei einem Diskontsatz von 62,4 Millionen US- 83,6 Millionen US-
12% Dollar Dollar
Interner Zinsfuß 42 % 50 %
°
Überblick über die Bodenschatzvorkommen
Schätzungen des aktuellen technischen Berichts nach Maßgabe des NI 43-101
(B D Resources, Juni 2012) zufolge lassen sich folgende
Bodenschatzvorkommen anführen:
^
Mineralressourcenkategorie Grenzqual- t Tonnen Gehalt Mio. Pfund
ität in % von in % von
in % von U3O8 U3O8
U3O8
Angezeigte Mineralressource
Tagebau 0,010 25.422 0,028 15,5
Untertagebau 0,035 1.426 0,049 1,5
Summe angezeigte 26.848 17,0
Mineralressource
Geschlussfolgerte
Mineralressource
Tagebau 0,010 4.633 0,024 2,5
Untertagebau 0,035 8.362 0,052 9,5
Summe geschlussfolgerte 12.995 12,0
Mineralressource
°
Die Ausformung der Lagerstätte ist dergestalt, dass die Mineralisierung an
der Oberfläche im Norden vorkommt und in Richtung Süden aufgrund des
geologischen Einfalls und des lokalen Terrains Tiefen von über 1800 Fuß
(ca. 500 Metern) erreicht. Im Ergebnis dessen sind einige Teile der
Vorkommen anhand von Abbauverfahren im Tagebau zugänglich, während sich
andere wiederum besser anhand von Untertagebauverfahren erschließen lassen.
Die vorläufige wirtschaftliche Beurteilung basiert auf einer konzeptuellen
Minenplanung, die den Abbau im Tagebau sowie eine Kombination aus
Abbauverfahren im Untertagebau an steilen Böschungen sowie
Kammer-Pfeiler-Methoden umfasst.
Metallurgie und Verarbeitung
Die Verarbeitung und Gewinnung der Mineralien wird durch eine Haufenlaugung
der abgebauten Mineralien vor Ort möglich. Die
Mineralienverarbeitungsanlage sowie die anfängliche Haufenlaugungsplatte
werden innerhalb eines Bereichs gelegen sein, der bereits durch flache
Tagebauminen aus dem Gleichgewicht gebracht worden ist, die dort zwischen
1955 und 1959 in Betrieb waren und mit denen knapp 33.320 Pfund Uran
produziert wurden, welches dann auf dem Handelsplatz der
Atomenergiekommission [Atomic Energy Commission (AEC)] in Tuba City in
Arizona verkauft wurde. Vor Ort sind noch Lagerbestände an abgebautem
Material aus den vorhandenen Tagebauminen zu finden, von denen Stichproben
entnommen wurden und dann zu metallurgischen Zwecken getestet worden sind.
Die metallurgischen Tests wurden von der Resource Development Inc. aus
Denver in Colorado durchgeführt und von Dr. McNulty beaufsichtigt. Anhand
der Testergebnisse wurde deutlich, dass sich das mineralisierte Material
aus dem Anderson-Projekt erfolgreich mit konventionellen
Haufenlaufungsverfahren gewinnen lässt.
Zieht man als Grundlage die aktuellen metallurgischen Tests heran, so kann
man aus der vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung schließen, dass das
abgebaute Mineral zunächst zerkleinert und nach dem Passieren von 1œ Inch
(knapp 4 cm) auf 80 % ausgesiebt wird sowie anschließend mit einer
Fördervorrichtung auf einer ausgefutterten Platte auf eine Nennhöhe von 20
Fuß (etwa 6 m) aufgestapelt wird. Mit Hilfe eines Tropfsystems wird dann
ein Nennwert von 50 Pfund 93-prozentiger H2SO4-Säure pro Tonne
mineralisiertem Material auf den Stapel aufgetragen, um das darin
enthaltene Uran auszulaugen. Die Testergebnisse lassen darauf schließen,
dass eine zu gewinnende Gesamtmenge von 90 % möglich wäre. Die
Laugenlösungen werden anhand einer Lösungsmittelextraktionskreislaufs (LE)
aus der Lösung entfernt, wodurch das konzentrierte Uran auf dem Harz
verteilt wird.
Beim Basisfall für die vorläufige wirtschaftliche Beurteilung (PEA)
betrachtet man den konventionellen Abbau in Kombination mit einer
Haufenlaugungsgewinnung vor Ort, wodurch als Zwischenprodukt ein
Urankonzentrat in der Form eines uranhaltigen Harzes produziert wird, das
dann zur abschließenden Verarbeitung zur Mühle White Mesa Mill in der Nähe
von Blanding in Utah transportiert werden könnte. Sobald das Uran
allerdings erst einmal konzentriert und auf dem Harz verteilt vorliegt,
könnte es auch zu anderen zentralen Verarbeitungsanlagen befördert werden.
Vanadium ist in dem mineralisierten Material ebenfalls zu finden. Die
vorläufige wirtschaftliche Beurteilung stützt sich hingegen lediglich auf
die Gewinnung von Uran. Im Rahmen künftiger Studien wird man sich jedoch
näher mit der Machbarkeit einer Gewinnung von Vanadium als Nebenprodukt
beschäftigen. Die komplette vorläufige wirtschaftliche Beurteilung wird
innerhalb von 45 Tagen auf der Internetseite der Wertpapieraufsichtsbehörde
SEDAR zur Verfügung stehen.
Die technischen Informationen in dieser Pressemitteilung wurden nach
Maßgabe der kanadischen aufsichtsrechtlichen Auflagen zusammengestellt, die
im NI 43-101 geregelt werden, und wurden von Clyde L. Yancey, P.G., dem
Vizepräsidenten des Bereichs Exploration für das Unternehmen und eine
sachkundige Person gemäß dem NI 43-101, überprüft.
Über die Uranium Energy Corp
Die Uranium Energy Corp. ist eine in den USA ansässige Uranabbau- und
Explorationsgesellschaft. Die vollständig lizensierte
Hobson-Aufbereitungsanlage des Unternehmens ist der Mittelpunkt all seiner
Projekte im südlichen Texas, einschließlich der sich in Betrieb
befindlichen Palangana-In-Situ-Rückgewinnungsmine (ISR), des zugelassenen
Goliad-ISR-Projekts sowie des sich derzeit noch im Aufbau befindlichen
In-Situ-ISR-Projekts Burke Hollow. Des Weiteren befindet sich das
Unternehmen in der Umsetzungsphase von fortgeschrittenen Projekten in
Arizona, Colorado und Paraguay. Die Tätigkeiten von UEC werden von
Fachpersonal geleitet, das in seiner Branche über ausgezeichnete Kenntnisse
verfügt, welche über Jahrzehnte durch praktische Erfahrung in den zentralen
Elementen der Uranexploration bzw. -erschließung und des Uran-Abbaus
gewonnen wurden.
Kontakt zur Abteilung Investorenbeziehungen (Investor Relations) der
Uranium Energy Corp unter:
Gebührenfrei: (866) 748-1030
Fax: (361) 888-5041
E-Mail: info@uraniumenergy.com
Börseninformationen:
NYSE MKT: UEC
Symbol an der Frankfurter Börse: U6Z
WKN: AØJDRR
ISN: US916896103
Hinweis für US-Investoren
Die in diesem Dokument erwähnten Rohstoffvorkommen wurden nach Maßgabe der
Definitionsstandards für Rohstoffvorkommen des kanadischen Instituts für
Bergbau, Metallurgie und Erdöl (Canadian Institute of Mining, Metallurgy
and Petroleum) (siehe NI 43-101) eingeschätzt und entsprechen nicht den
Richtlinien des Industry Guide 7 der US-amerikanischen
Börsenaufsichtsbehörde (U.S. Securities and Exchange Commission, die
'SEC'). Außerdem sind die gemessenen Rohstoffvorkommen, die angegebenen
Rohstoffvorkommen und die abgeleiteten Rohstoffvorkommen zwar durch die
Richtlinien in Kanada anerkannt und erforderlich, sie sind aber innerhalb
des Industry Guide 7 der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde keine
definierten Begriffe und dürfen normalerweise nicht in bei der SEC
eingereichten Berichten und Erfassungserklärungen verwendet werden.
Dementsprechend haben wir sie in den Vereinigten Staaten nicht gemeldet.
Investoren sollten daher nicht davon ausgehen, dass Teile der
Rohstoffvorkommen oder alle Rohstoffvorkommen dieser Kategorien jemals in
Mineralvorkommen umgewandelt werden. Diese Begriffe gehen mit einer großen
Unsicherheit in Bezug auf deren Existenz sowie großen Unsicherheiten in
Bezug auf ihre wirtschaftliche und gesetzliche Machbarkeit einher.
Insbesondere sollte beachtet werden, dass Rohstoffvorkommen, die keine
Mineralvorkommen darstellen, keine nachweisbare wirtschaftliche
Rentabilität besitzen. Man kann nicht davon ausgehen, dass alle gemessenen
Rohstoffvorkommen, angegebenen Rohstoffvorkommen oder abgeleiteten
Rohstoffvorkommen oder Teile davon jemals in eine höhere Kategorie
aufgewertet werden. Gemäß den kanadischen Regeln dürfen die Schätzungen von
abgeleiteten Rohstoffvorkommen nicht als Grundlage für Machbarkeitsstudien
oder sonstige Wirtschaftlichkeitsstudien verwendet werden. Investoren
sollten nicht davon ausgehen, dass Teile der in dieser Pressemitteilung
dargelegten gemessenen Rohstoffvorkommen, angegebenen Rohstoffvorkommen
oder abgeleiteten Rohstoffvorkommen wirtschaftlich oder rechtlich abbaubar
sind.
Safe Harbor Statement
Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Aussagen über historische Tatsachen
sind sämtliche in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen
zukunftsgerichtete Aussagen in Übereinstimmung mit der Verwendung dieses
Begriffs in den geltenden amerikanischen und kanadischen Gesetzen. Diese
Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf
Vorhersagen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von derzeit noch nicht
bestimmbaren Mengen und Annahmen der Geschäftsleitung basieren. Sämtliche
anderen Aussagen, die Erörterungen über Vorhersagen, Erwartungen,
Überzeugungen, Pläne, Prognosen, Ziele, Vermutungen oder zukünftige
Ereignisse oder Leistungen ausdrücken oder beinhalten (oft, aber nicht
immer durch Worte oder Ausdrücke wie 'erwartet' oder 'erwartet nicht',
'wird erwartet', 'geht davon aus' oder 'geht nicht davon aus', 'plant',
'schätzt' oder 'beabsichtigt' zum Ausdruck gebracht oder durch Wortwahl
wie: manche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse 'können vielleicht',
'könnten', 'würden', 'werden möglicherweise', 'mögen' auftreten, erfolgen
oder erreicht werden) sind keine Aussagen über historische Tatsachen und
müssen daher als 'zukunftsgerichtete Aussagen' betrachtet werden. Solche
zukunftsgerichteten Aussagen enthalten bekannte und unbekannte Risiken,
Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die
tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens
wesentlich von etwaigen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen
abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck kommen
oder impliziert werden. Solche Risiken und anderen Faktoren umfassen unter
anderem die tatsächlichen Ergebnisse der Erkundungstätigkeiten, Variationen
im Hinblick auf die mit der Schätzung oder Umsetzung der Rohstoffvorkommen
verbundenen zu Grunde liegenden Annahmen, die Verfügbarkeit von Kapital zur
Finanzierung von Programmen und die sich daraus ergebende Verwässerung
durch die Beschaffung von Kapital über den Verkauf von Anteilen, durch
Unfälle, durch Arbeitskämpfe und andere Risiken der Bergbaubranche,
einschließlich unter anderem der Risiken im Zusammenhang mit der Umwelt,
Verzögerungen bezüglich des Erhalts behördlicher Genehmigungen, Freigaben
und Finanzierung oder bezüglich des Abschlusses der Erschließungs- und
Bautätigkeiten, Streitigkeiten über Rechtsansprüche oder Ansprüche und
Beschränkungen im Zusammenhang mit der Versicherungsdeckung. Obwohl das
Unternehmen versucht hat, wichtige Faktoren herauszuarbeiten, durch die
tatsächliche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse erheblich von den in
den zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen Aktivitäten, Ereignissen
oder Ergebnissen abweichen können, gibt es unter Umständen andere Faktoren,
die dazu führen, dass Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie
erwartet, geschätzt oder beabsichtigt sind. Es gibt keinerlei Garantie
dafür, dass sich solche Aussagen als genau herausstellen werden, da sich
die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den
in diesen Aussagen angenommenen Ergebnissen und Ereignissen unterscheiden
könnten. Dementsprechend werden die Leser darauf hingewiesen, dass sie sich
nicht unangemessen auf zukunftsgerichtete Aussagen in dieser
Pressemitteilung und in allen anderen Dokumenten verlassen sollten, auf die
im Rahmen dieser Pressemitteilung verwiesen wird.
Bestimmte in dieser Pressemitteilung erörterte Angelegenheiten und zu
gegebener Zeit von Vertretern des Unternehmens abgegebene mündliche
Erklärungen können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private
Securities Litigation Reform Act von 1995 und der amerikanischen
Wertpapiervorschriften darstellen. Das Unternehmen ist zwar der Ansicht,
dass die in derartigen zukunftsgerichteten Aussagen wiedergegebenen
Erwartungen auf angemessenen Annahmen beruhen; es kann jedoch nicht
versichern, dass seine Erwartungen tatsächlich erfüllt werden.
Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen gewissen Risiken, Trends und
Unsicherheiten, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse
wesentlich von den prognostizierten abweichen. Viele dieser Faktoren
entziehen sich der Kontrolle des Unternehmens oder sind durch das
Unternehmen nicht vorhersagbar. Wichtige Faktoren, die zu einer
wesentlichen Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse führen können und die
sich auf das Unternehmen und die in dieser Pressemitteilung enthaltenen
Aussagen auswirken können, finden sich in den bei der Börsenaufsicht
eingereichten Dokumenten des Unternehmens. Bezüglich der in dieser
Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beansprucht das
Unternehmen den im Private Securities Litigation Reform Act von 1995
enthaltenen Safe-Harbor-Schutz für zukunftsgerichtete Aussagen. Das
Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen
aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen
zu aktualisieren oder zu ergänzen. Diese Pressemitteilung stellt kein
Verkaufsangebot oder eine Anforderung eines Kaufangebots für Wertpapiere
dar.
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übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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287314 16.09.2014
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